NRW fördert Ladeinfrastruktur in Logistikdepots
Ultraschnelles Laden am eigenen Standort - ohne Netzausbau
Nordrhein-Westfalen fördert kleine und mittlere Unternehmen in der Logistikwirtschaft beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur. Insbesondere im Straßengüterverkehr und in den Depots von Unternehmen sind die Anforderungen besonders hoch. Ladeprozesse müssen zuverlässig in bestehende Abläufe integriert werden und häufig in kurzer Zeit erfolgen. Leistungsstarke Schnellladeinfrastruktur ist deshalb entscheidend.
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Förderzeitraum
Anträge können laufend gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Förderhöhe
Grundsätzlich werden 30 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Die maximale Förderung je Ladepunkt beträgt 30.000 Euro.
Maximale Förderung: 500.000 Euro pro Kalenderjahr und pro Antragsberechtigtem
Für wen ist die Förderung interessant?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Bedarf an Schnellladeinfrastruktur für ihre gewerblich genutzten Nutzfahrzeuge in Nordrhein-Westfalen (Regierungsbezirk Arnsberg). Große Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Weitere Voraussetzungen:
- Mindestladeleistung von 50 kW je Ladepunkt
- Der Ladestrum muss aus erneuerbaren Energien stammen
- Standort muss eine Betriebsstätte sein, deren Geschäftszweck nicht hauptsächlich im Verkauf von Ladestrom besteht
- Bei öffentlich zugänglicher Ladeinfratsruktur: Nutzung ausschließlich für Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3
- Installation nur durch Fachunternehmen gemäß Ladesäulenverordnung
- Die Maßnahme darf erst beauftragt werden, wenn über den Förderantrag entschieden wurde
Alle Angaben ohne Gewähr. Die vollständigen Information, aktuellen Voraussetzungen das Antragsformular finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg: Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge | Bezirksregierung Arnsberg